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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1995 - 19 B 765/95   

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https://dejure.org/1995,10051
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1995 - 19 B 765/95 (https://dejure.org/1995,10051)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.04.1995 - 19 B 765/95 (https://dejure.org/1995,10051)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 (https://dejure.org/1995,10051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung in eine Parallelklasse - Bildungsanspruch des Schülers bei Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwehranspruch eines Schülers; Gestaltungsermessen des Schulleiters; Bildungsanspruch; Abwehr vom Unterricht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 666
  • DVBl 1995, 1370
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1995 - 19 B 765/95
    (Vgl. zur Verfassungswidrigkeit von für den Schüler offensichtlich nachteiligen schulorganisatorischen Maßnahmen: BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 1 BvR 230/70 und 95/71 , BVerfGE 34, 165 [188 f.].).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1999 - 19 B 1648/99

    Verlegung von Klassen von der Haupt- zur Nebenstelle einer Berufsschule;

    Ebenso wie die letztgenannten Regelungen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung als schlichte Regelungen des laufenden Schulbetriebs ansieht, über die der Schulleiter im Rahmen des ihm nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SchVG zustehenden Gestaltungsermessens entscheidet, vgl. so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Beschluß vom 14. August 1997 - 19 B 802/97 - und Beschluß vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, NVwZ-RR 1995, 666 = DVBl. 1995, 1370, gilt deshalb auch für die Frage der Unterbringung von Klassen an einem von mehreren Standorten, daß die Entscheidung hierüber kein Verwaltungsakt ist.

    vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, a.a.O., Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluß vom 11. August 1989 - 1 W 138/89 - Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluß vom 2. Juni 1987 - 1 BA 43/86 -, jeweils zitiert nach juris.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 2 ME 274/13

    Zuweisung eines Schülers in die angemeldete Laptop-Klasse durch Losverfahren

    Verfassungsrechtlich bedenklich ist eine schulorganisatorische Maßnahme vielmehr erst dann, wenn sie für die Entwicklung des Kindes offensichtlich nachteilig sein würde, wenn sich also das Gestaltungsermessen des Antragsgegners derart verdichtet hat, dass jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (BVerfG, Urt. v. 6.12.1972 - 1 BvR 230/70 u. 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 188; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.6.2008 - 2 B 91/08 -, n.v.; OVG NW, Beschl. v. 26.4.1995 - 19 B 765/95 -, DVBl. 1995, 1370; VG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2012 - 15 E 1651/12 -, mwN., juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 12.12.2006 - 6 B 321/06 -, NVwZ-RR 2007, 324; VG Hannover, Beschl. v. 23.8.2001 - 6 B 3183/01 -, n.v.).
  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 473/16

    Zusammenlegung von Parallelklassen

    Dies ist der Fall, wenn sich die getroffene Maßnahme als willkürlich erweist (Art. 3 Abs. 1 GG) oder - was vorliegend weder ersichtlich noch von der Antragstellerin vorgetragen worden ist - andere durch die Verfassung eingeräumte Rechtspositionen der Schüler oder Eltern unverhältnismäßig beeinträchtigt (z.B. wenn der Bildungsanspruch des Schülers wegen überfüllter Klassen nicht mehr erfüllt werden kann, vgl. Avenarius, Schulrecht, 8. Auflage 2010, Kap. 16 Anm. 337, oder Gefahren für die körperliche Unversehrtheit des Schülers drohen, vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, NVwZ-RR 1995, 666; im Ergebnis ebenso: Bayerischer VGH Beschluss vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 30. August 2006 - 7 CE 06.2068 -, juris Rn. 15; VG Greifswald, Beschluss vom 25. August 1999 - 4 B 1774/99 -, juris Rn. 11/12, die auf eine "unzumutbare" Beeinträchtigung der Schüler- oder Elternrechte abstellen).
  • VG Sigmaringen, 16.03.2007 - 4 K 257/07

    Die Umsetzung in eine andere Schulklasse ist kein Verwaltungsakt

    Rechtsprechung und Literatur gehen bei innerschulischen Organisationsakten davon aus, dass es sich grundsätzlich nicht um Verwaltungsakte, sondern um sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.1975 - VII B 51.75 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 48; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.4.1995 - 19 B 765/95 - DVBl 1995, 1370; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.10.1983 - 9 S 2216/83 - DVBl 1984, 275, Beschluss vom 4.7.1983 - 9 S 1243/83, Beschluss vom 19.11.1974, DVBl 1975, 438, Beschluss vom 13.10.1976 - IX 658/74 - Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1, Schulrecht, 3. Auflage, Rdnr. 639 ff mit weiteren Nachweisen).
  • VG Berlin, 12.10.2018 - 3 L 464.18

    Wechsel in eine Parallelklasse mit überwiegend englischsprachigem Unterricht

    Dies wird in der Rechtsprechung allein in Extremfällen angenommen, etwa dann, wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Schülerin oder eines Schülers in tatsächlich schwerwiegender Weise verletzt werden würde (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. April 1995 - 19 B 765/95, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Berlin, 24.08.2018 - 3 L 387.18

    Umsetzung eines Schülers mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt in eine andere

    Dies wäre unter anderem anzunehmen, wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Schülerin oder eines Schülers in tatsächlich schwerwiegender Weise verletzt werden würde (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22
    Dies wäre etwa dann anzunehmen, wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Schülerin oder eines Schülers in schwerwiegender Weise verletzt werden würde (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, juris Rn. 3 ff.).
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